Das Marburger Religionsgespräch ist ein Beispiel für Landgraf Philipps Versuch, die unterschiedlichen Strömungen innerhalb der evangelischen Lehre zu einen. Im 15. Artikel spiegelt sich der nicht zu überbrückende Gegensatz zwischen Luther und Zwingli.
Aus den 15 Marburger Artikeln:
[12. Von der Obrigkeit]
Zum zwölften, daß alle Obrigkeit und weltliche Gesetze, Gerichte und Ordnungen ein rechter, guter Stand sind und nicht verboten, wie einige Papisten und Wiedertäufer lehren und halten, sondern daß ein Christ, der dazu berufen oder geboren ist, sehr wohl durch den Glauben Christi selig weren kann, gleichwie im Vater- und Mutterstand, Stand des Herrn und der Frau etc. [...]
[14. Von der Kindertaufe]
Zum vierzehnten, daß die Kindertaufe recht sei und sie [die Kinder] dadurch in Gottes Gnade und in die Christenheit aufgenommen werden.
[15. Vom Sakrament des Leibes und Blutes Christi]
Zum fünfzehnten glauben und halten wir all von dem Nachtmahl unseres lieben Herrn Jesus Christus, daß man nach der Einsetzung Christi beide Gestalten gebrauchen soll; daß auch die Messe kein Werk ist, mit dem einer für den anderen, tot oder lebendig, Gnade erlange; daß auch das Sakrament des Altars ein Sakrament des wahren Leibes und Blutes jedem Christen vonnöten ist; desgleichen der Gebrauch des Sakramentes wie das Wort vom allmächtigen Gott gegeben und verordnet ist, um damit die schwachen Gewissen durch den heiligen Geist zum Glauben zu bewegen. Da wir uns aber zu dieser Zeit nicht geeinigt haben, ob der wahre Leib und das wahre Blut Christi leiblich in Brot und Wein seien, so soll doch ein Teil dem anderen gegenüber christliche Liebe, sofern eines jeden Gewissen es immer ertragen kann, erzeigen, und beide Teile den allmächtigen Gott fleißig bitten, daß er uns durch seinen Geist das rechte Verständnis bestätigen wolle. Amen
Martinus Luther
Justus Jonas
Philippus Melanchthon
Andreas Osiander
Stephanus Agricola
Johannes Brentius
Johannes Oekolampadius
Huldrychus Zwinglius
Martinus Bucerus
Caspar Hedio
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