Auf der "Homberger Synode" 1526 wird die Reformation in Hessen offiziell eingeführt und vor allem die Ausbildung der Knaben in den Schulen und an der neugegründeten Universität in Marburg organisiert.
Reformation der Kirchen Hessens
auf den Grund des Wortes Gottes als der sichersten Richtschnur
angeordnet auf der Hochwürdigen durch den Gnädigsten Fürsten der Hessen, Philipp, unter eigener Beteiligung des Durchlauchtigen Fürsten am 20. Oktober 1526 zu Homberg abgehaltenen Synode.
Die Hessische im Namen des Herrn zu Homberg versammelte Synode wünscht Allen und Jeden, die Christi Namen anrufen, wenn Gegenwärtiges zu ihnen gelangt, Frieden und Gnade von Gott, unserm Vater, und unserem Herrn Jesus Christus.
1. Gespriesen sei Gott, unser Herr, der, nach so langer Finsternis unserer sich erbarmend, seiner ewigen Wahrheit Licht gesandt und Christum, den Trug-Geister und die Lehren vom Teufel besessener Menschen verdunkelt hatten, und aufs Neue kund gemacht hat. [...] Im Vertrauen auf diesen Namen haben wir beschlossen, mit gänzlicher Hintansetzung der gottlosen Überlieferung der Menschen zu leben und uns leiten zu lassen von seinem Wort, welches aller Gläubigen einzige und dabei sichere Richtschnur zum Heile ist.
2. Wir waren im Irrtum und irreten vordem gleich Blinden vom Wege der Wahrheit und des Heiles ab, wir wanderten auf des Irrtums und Verderbens Pfade; nun, durch Gottes Erbarmen erleuchtet, freuen wir uns, auf den Pfad, den wir verlassen hatten, in solcher Weise zurückgekehrt zu sein, daß wir wünschen müssen Alle insgesamt auf ihn herüberzuziehen und zu leiten, und sie so für denselben zu gewinnen, daß sie nimmer von ihm weichen.
3. Aus diesem Grunde haben wir für sämtliche Gemeinden unseres Hessenlandes [...] dasjenige schriftlich zusammengefaßt, was wir als den Gemeinden selbst von Nutzen erkannt haben, und was wir vor Gott und dem Kaiser aus Gottes Wort zu verantworten bereit sind, gemäß dem Abschiede des jüngst zu Speyer gehaltenen Reichstages.
[...]
Kap. 29
Vom Universitätsstudium zu Marburg.
164. Da es Gott gefallen hat, das Herz unseres Fürsten, jetzt wo das Evangelium in seiner Herrlichkeit leuchtet, für Einrichtung eines Universitätsstudiums zu Marburg zu stimmen und dies auch höchst nötig ist zur Vermehrung der Zahl derer in unseren Gemeinden, die ihnen im Gottes Wort auf eine gelehrte Weise vorstehen und das Rechte anraten können, so untersagen wir, kraft Gottes, auf der Universität etwas zu lesen, was der Förderung des Gottesreiches hinderlich sein könnte.
165. Angestellt bei ihr sollen erstens solche werden, die sich zur heiligen Schrift bekennen, und zwar ganz rein, sonst sollen sie abgesetzt werden. Ferner solche, welche Vorträge über das bürgerliche Recht halten, und zwar so, daß alle gottlosen Beschränkungen aus Gottes Wort beseitigt werden und "was mit Gottes Wort nicht übereinstimmt" aus diesem berichtigt wird. Deshalb sollen Rechtsgelehrte berufen werden, die, gelehrt und fromm zugleich, nach Gottes Wort alle Lehren bemessen. Sollte einer von ihnen etwas im Widerspruch mit Gottes Wort behaupten, so soll er aus Dienst und Gemeinschaft entlassen werden. Drittens soll wenigstens ein Professor der Medizin bestellt werden, der gelehrt und fromm zugleich ist. Viertens sollen Vorträge über freie Künste und schöne Wissenschaften gehalten und für alle, vorzüglich die mathematischen, als sicherster Maßstab das Wort Gottes gelten. Fünftens sollen Lehrer der Sprachen als Professoren bestellt werden.
166. Weiter verbieten wir das Halten von Vorlesungen über jenes mit Unrecht so genannte kanonische Recht.
167. Wer auf dieser ehrwürdigen Studien-Anstalt etwas im Widerspruch mit Gottes heiligem Worte aufzustellen wagen sollte, der sei verflucht.
Kap. 30
Von der Knaben-Schulen.
168. In allen größeren sowohl als kleinen Städten und in den Dörfern sollen Schulen sein, in welchen die Knaben in den Elementarlehren und im Schreiben solange unterrichtet werden, bis die, welche es wollen, zum Studium in Marburg befähigt, dorthin zur höheren Ausbildung sich begeben.
169. Und wenn hier und da in den Landschulen ein vollständiger Elementarunterricht unmöglich ist, so sollen wenigstens die Bischöfe oder ihre Gehilfen den Unterricht im Lesen und Schreiben erteilen. Die Gemeinden sollen aber nur Taugliche zu diesem Geschäft erwählen, solche, die auch zum Wohlverhalten und zum Fleiß die Knaben anzuhalten vermögen. Dagegen soll auch für ihr völliges Auskommen gesorgt werden, damit sie ungehindert sich diesem Geschäft ganz widmen können, und die Visitatoren und Bischöfe sollen darüber wachen, da nicht wenig, sondern gar viel darauf ankommt, daß die Jugend der Gläubigen auch guten Unterricht erhält.
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