Heiraten von Meier Höchster und Blümchen Stern sowie Herz Höchster und Gitel Stern, 1842-43
Gemäß der Verordnung vom 30.12.1823 (Sammlung kurhessischer Gesetze, Bd. 4, 1823-1826, Jahr 1823, Nr. XII, S. 87-97), die die gemeindlichen Verhältnisse der Juden in Kurhessen regelte, waren diese verpflichtet, sogenannte Synagogen-Bücher in zwei Exemplaren zu führen, in die sie alle in der Gemeinde vorgekommenen Geburten, Trauungen und Sterbefälle nach einem bestimmten Schema einzutragen hatten. Dafür zuständig waren die Rabbiner und Gemeindeältesten bzw. Vorsänger (§ 18).
In Roth wurden diese Zivilstandsregister bis zur Einführung der Standesamtsregister in Preußen 1874 geführt, liegen also für 50 Jahre geschlossen vor. Sie wurden hier von dem jeweiligen Gemeindeältesten geführt. Da Roth mit Fronhausen und Lohra eine Synagogengemeinde bildete, enthalten die Bücher auch Einträge für diese beiden Gemeinden.
Die beiden von dem Gemeindeältesten M[eier] Höchster vorgenommenen Heiratseinträge lauten:
„Den 9ten August 1842 verheirathet Gemeindeaeltester und Handelsmann Meier Höchster von hier, 28 Jahr alt, mit dessen Brauth Blümchen Stern von hier, 23 Jahr alt, Herz Stern, Handelsmann, dessen Ehefrau Marjana Stern, beide Eltern der Brauth, Isaac Höchster, Handelsmann, und dessen Ehefrau Jette Höchster, beide Eltern des Bräutigams, sämtlich von hier.“
„Den 16ten August 1843 verheirathet Handelsmann Herz Höchster, 28 Jahr alt, und dessen Brauth Gitel Stern, 22 Jahr alt, Isaac Höchster, Handelsmann, und dessen Ehefrau Jette Höchster, Bräutigams Eltern, Handelsmann Herz Stern und dessen Ehefrau Marjana Stern, der Brauth Eltern, sämtlich von hier.“
Die Brüder Meier und Herz Höchster gründeten zwei Familienzweige Höchster, die in der Folgezeit ihren Namen unterschiedlich schrieben und sich so voneinander abgrenzten. Der Familienzweig des Herz wählte die Schreibweise Höxter. Beide Familien blieben in Roth ansässig und entwickelten sich zu einem großen Familienverband (siehe die Stammtafel der Familie Höchster, Dok. 2.2.).
Annegret Wenz-Haubfleisch
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