Dokument 14
Verbot der Marburger Tageszeitung „Hessisches Tageblatt“
Urheber
Der Oberpräsident Kassel, von Hülsen
Datum
14.03.1933
Bestand/Sign.
HStAM 165 -3874, Bl. 427-29
Mitteilung an den Verleger Hermann Bauer, Marburg mit der Nachricht des Verbots der Marburger Tageszeitung „Hessisches Tageblatt“ bis einschließlich 17. März 1933m aufgrund des Verstoßes gegen die Verordnung des Reichspräsidenten vom 4.Februar 1933. Ausführungen der Begründung mit Ausschnitten aus dem Artikel "Zwischen den Wahlen" vom 6. März 1933.
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