Dokument 6
Verbot der Tageszeitung „Hessischer Kurier“, Kassel, bis einschliesslich 22.02.1933
Urheber
Oberpräsident Kassel
Datum
18.02.1933
Bestand/Sign.
HStAM 165 -3874, Bl. 379-82
Verbot der Zeitung "Hessischer Kurier" aus Kassel auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes (4. Februar 1933). Ausführliche Darstellung der Gründe, hauptsächlich "Beschimpfung und Verächtlichmachung der Reichs- und Staatsregierung", mit verschiedenen Zitaten aus der beanstandeten Ausgabe.
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