Verfügung der Kgl. Regierung zu Kassel an sämtliche Kreis- und Stadtschul-Inspectroen bzw. Inspicienten betr. Verpflichtung der Lehrerschaft zur Unterbindung antijüdischer Schmähungen von Seiten der Schuljugend, 21.10.1891
In der Verfügung heißt es: "Es ist in der letzten Zeit mehrfach vorgekommen, daß israelitische Erwachsende und Kinder von christlichen Schülern öffentlich in ihrer Eigenschaft als Juden geschmäht und verhöhnt worden sind. Nach den stattgefundenen Ermittelungen haben es einzelne Lehrer nicht blos an der gebührenden Bestrafung der Schulkinder fehlen lassen, sondern sogar hier und da durch ihre eigene unvorsichtige Haltung einer in solchen Auftritten sich kundgebenden unchristlichen Lieblosigkeitt Vorschub geleistet, was wir als Schulaufsichtsbehörde vom pädagogischen Standpunkte aus entschieden mißbilligen müssen."
Lt. Weisung der Schulaufsichtbehörde ist den unterstellten Lehrern in der nächsten amtlichen Lehrerkonferenz "zur Pflicht zu machen, daß sie solchem für die Schulzucht schädlichem Treiben überall mit Entschiedenheit entgegentreten und zugleich ... mit dem eigenen Beispiele christlicher Duldsamkeit gegen Andersglaubende, der ihnen anvertrauten Schuljugend vorangehen."
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