Kirchenbundesamt: Memorandum über die gegenwärtige Lage in Deutschland, insbesondere über die Judenfrage, 7. Juni 1933
AÖR, Deutscher Kirchenkampf 1933.
Vervielfältigtes Exemplar, versandt vom KBA. Verfasser Dr. Wahl
Memorandum über die gegenwärtige Lage in Deutschland, insbesondere über die Judenfrage.
Was sich in den letzten Monaten in Deutschland vollzogen hat und noch vollzieht, ist eine Revolution oder besser noch eine nationale Regeneration von tiefster und weitester innerer Auswirkung. Die Bildung der Regierung und der Ausbau ihrer Machtstellung haben sich freilich nicht im Wege der Gewalt, sondern im Rahmen der Verfassung und mit den Mitteln der Mehrheitsentscheidung, der Wahl und Abstimmung vollzogen. Die Gesetze werden auf Grund einer Ermächtigung erlassen, die eine 2/3 Mehrheit des verfassungsmäßig gewählten Reichstages der Regierung auf 4 Jahre erteilt hat. Aber auf Grund dieser Ermächtigung will die Regierung an die Stelle des Alten in Staat und Wirtschaft etwas in vieler Hinsicht grundsätzlich Neues setzen. Wie jede politische Umwälzung, so formt auch die deutsche Revolution von 1933 auf vielen Gebieten neue Vorstellungen von dem, was für das Wohl des Volkes und für die Erhaltung seines Lebens notwendig und gut ist. So tritt, vielfältig in der Stille vorbereitet durch eine geistige Wandlung, eine Neubewertung vieler Kulturgüter ein, die umso tiefgreifender ist, je tiefer die geistigen Wurzeln der Revolution reichen. Welches diese sind, kann hier und heute nicht mit wenigen Strichen gezeichnet werden, zumal ein solcher Versuch, mit unzureichenden Mitteln unternommen, die Gefahr verhängnisvoller Mißverständnisse heraufbeschwören würde. Dies schon deshalb, weil die angewandten geistesgeschichtlichen Begriffe bei aller Ähnlichkeit der Kulturen der weißen Völker der Erde in den verschiedenen Kulturen doch verschiedene Bedeutung haben. Es sei daher nur angedeutet, daß bestimmte Ideen des 18. und 19. Jahrhunderts, besonders der »liberale« Gedanke, dessen wertvolle Anregungen und Auswirkungen nicht bestritten werden, in ihrer unglücklichen und für Deutschland charakteristischen Verbindung mit den Ideen des Marxismus letzten Endes im Nationalsozialismus ihre notwendige Gegenwirkung und – wie die große Mehrheit des Volkes hofft – ihren Meister gefunden haben. Die Mischung der liberalen und marxistischen Ideen, die der Verfassung des Nachkriegs-Deutschlands ihren Stempel aufgedrückt hat, hat sich für das Verfassungs- und Volksleben nicht als fruchtbar erwiesen. Sie hat es vor allem nicht vermocht, die gefährlichen sozialen und politischen Gegensätze, die im deutschen Volk seit langer Zeit vorhanden waren, auszugleichen. Diese Not ist die letzte Ursache der nationalsozialistischen Bewegung einerseits, und andererseits erwächst aus ihr ihre Aufgabe. Dies ist der Angelpunkt für das Verständnis des heutigen Geschehens in Deutschland. Von hier aus müssen daher auch die Einzelheiten bewertet werden. Sie können nicht oder nur sehr schwer nach Maßstäben beurteilt werden, die von außen, aus ganz anderen und hier nicht gültigen Verhältnissen heran-. getragen werden. Welcher Mißbrauch kann z. B. mit den Begriffen »Freiheit«, »freiheitliche Verfassung« gemacht werden, wenn man sich nicht vorher über die Frage einigt, was man als das Wesen der (politischen) Freiheit ansieht und wenn man übersieht, wie die »Freiheit« sich im einzelnen Volk auswirkt! Dies hat das Ausland, besonders in seiner Einstellung zu der neuen Regierung – unzulänglich, ja z. T. bewußt falsch unterrichtet – nicht gewürdigt und z. T. vielleicht auch nicht würdigen können. Beispiele gerade auch aus der kirchlichen Presse des Auslandes könnten hierfür angeführt werden.
Das deutsche Volk kämpft seit jetzt beinahe 2 Jahrzehnten um sein Leben. Die Regierung will in einer großen organisatorischen und geistigen Anstrengung in Staat, Wirtschaft und Kultur die verfallende Ordnung unseres Volkslebens wieder zu einem kraftvollen Organismus gestalten. Zucht und Ordnung, Sparsamkeit und Fleiß, sozialer Frieden und Pflege der nationalen Kulturgüter des deutschen Volkes sind Mittel und Ziel dieses Weges zugleich. Die erhoffte endliche Konsolidierung der Verhältnisse in Deutschland wird auch für die Weltpolitik, für die Erhaltung des Friedens – freilich nicht ohne kluge und im Geiste der Gerechtigkeit betätigte Handhabung der internationalen Probleme durch das Ausland – von großer und positiver Bedeutung werden. Bekanntlich ist eine starke Regierung meist eine bessere Garantie für den Frieden als eine schwache, die allen möglichen unkontrollierbaren „Einflüssen ausgesetzt ist. Die Stellung des Kanzlers Adolf Hitler zu den internationalen Problemen ist aus folgenden Sätzen seiner großen Reichstagsrede vom 23. März 1933 zu ersehen:
»Das deutsche Volk will mit der Welt in Frieden leben.... Die nationale Regierung ist bereit, jedem Volke die Hand zu einer aufrichtigen Verständigung zu reichen, das gewillt ist, die traurige Vergangenheit endlich einmal grundsätzlich abzuschließen. Die Not der Welt kann nur vergehen, wenn innerhalb der Völker und untereinander durch stabile Verhältnisse wieder Vertrauen geschaffen wird.
Denn folgende Voraussetzungen sieht die nationale Regierung für die Behebung der allgemeinen Wirtschaftskatastrophe als notwendig an: Erstens eine unbedingte Autorität der politischen Führung im Innern zur Herstellung des Vertrauens in die Stabilität der Verhältnisse;
zweitens eine Sicherstellung des Friedens durch die wirklich großen Nationen auf lange Sicht zur Wiederherstellung des Vertrauens der Völker untereinander;
drittens den endlichen Sieg der Grundsätze der Vernunft in der Organisation und Führung der Wirtschaft sowie eine allgemeine internationale Entlastung von Reparationen und unmöglichen Schuld- und Zinsverpflichtungen.
... Die Einstellung zu den ... fremden Mächten ergibt sich aus dem bereits Erwähnten. Aber auch da, wo die gegenseitigen Beziehungen heute noch mit Schwierigkeiten belastet sind, wollen wir uns ehrlich bemühen, einen Ausgleich zu finden. Allerdings kann die Grundlage einer Verständigung niemals die Aufrechterhaltung der Unterscheidung in Sieger und Besiegte sein.
... Nur aus einer vertrauensvollen Zusammenarbeit kann eine wirkliche Behebung der allgemeinen Sorgen erwachsen. Zehn Jahre eines aufrichtigen Friedens werden für die Wohlfahrt aller Nationen nützlicher sein, als eine 30 Jahre lange Verrennung in die Begriffe von Siegern und Besiegten.«
(Es muß mit Bedauern festgestellt werden, daß einflußreiche Zeitungen des Auslandes es für richtig befunden haben, die Friedenssätze dieser Rede ihren Lesern vorzuenthalten). Einen ersten Beweis für die Aufrichtigkeit seiner Worte hat der Reichskanzler in seiner großen Rede zur Abrüstungsfrage am 17. Mai geliefert, deren Inhalt wohl als bekannt vorausgesetzt werden darf. Als eine ihrer Hauptaufgaben im Innern hat die Regierung naturgemäß die geistige und politische Überwindung des Marxismus besonders in der Form des Kommunismus erkannt, der in Deutschland – wie übrigens auch in anderen Ländern – eine unmittelbare, den Staat und die Kirchen bedrohende Stärke erreicht hatte. Dabei sind selbstverständlich einzelne von der Staatsgewalt ergriffene Maßregeln nicht frei von Härten. Es scheint – wie schon angedeutet – ein Hauptmangel in der Information der öffentlichen Meinung des Auslandes zu sein, daß diese mit dem Kampf gegen den Marxismus übernommene Mission des heutigen deutschen Staates nicht klar erkannt wird. Die ausländischen Kirchen werden sich beim Evangelischen Presseverband für Deutschland (Berlin-Steglitz, Beymestr. 8) unschwer Material über die kommunistische Gefahr, im besonderen in Deutschland beschaffen können. Der Versuch x einer gewaltsamen Aufrichtung der kommunistischen Diktatur schien auf dem Wege der Verwirklichung. Es braucht nicht ausführlich dargelegt zu werden, welches Schicksal die Kirche bei dem fanatischen Haß des Kommunismus gegen Religion und Kirche im Falle eines Sieges des Kommunismus gefunden haben würde. Der Standpunkt der Reichsregierung, daß sie durch Übernahme der Regierung am 30. Januar 1933 eine in sicherer Aussicht stehende Katastrophe verhindert habe, wird auch von den Kirchen geteilt.
Für einen so machtvollen Umschwung der Dinge, wie wir ihn erlebt haben, wird das Gesamturteil eines disziplinierten Verlaufs geschichtlich bestehen. Wie bei der Wucht dieser Revolution und der tiefgehenden Erregung der Bevölkerung aber nur natürlich ist, sind einzelne Gewaltakte – auch gegen Juden, aber nicht allein oder vorzugsweise gegen diese – vorgekommen, die nicht nur von den Kirchen, sondern auch von der Regierung mißbilligt und bedauert werden. Doch stehen sie in keinem Verhältnis zu den grausamen und schmachvollen Vorgängen der Revolution von 1918, die allerdings von der christlichen Welt seinerzeit nicht beachtet worden sind. Im großen und ganzen kann bezeugt werden, daß die Bevölkerung eine Disziplin bewahrt hat, wie sie wohl selten bei einer Staatsumwälzung bewiesen worden ist.
Die führenden Männer bekennen sich im Gegensatz zur Revolution von 1918 ausdrücklich zu Christentum und Kirche. Folgende Sätze aus der oben erwähnten Rede des Reichskanzlers seien hier wiedergegeben:
»Die nationale Regierung sieht in den beiden christlichen Konfessionen wichtigste Faktoren der Erhaltung unseres Volkstums. Sie wird die zwischen ihnen und den Ländern abgeschlossenen Verträge respektieren; ihre Rechte sollen nicht angetastet werden.
[…] Die nationale Regierung wird in Schule und Erziehung den christlichen Konfessionen den ihnen zukommenden Einfluß einräumen und sicherstellen. Ihre Sorge gilt dem aufrichtigen Zusammenleben zwischen Kirche und Staat.
Der Kampf gegen eine materialistische Weltauffassung und für die Herstellung einer wirklichen Volksgemeinschaft dient ebensosehr den Interessen der deutschen Nation wie denen unseres christlichen Glaubens.«
Ist es schon schwer, sich über die Verhältnisse eines Landes von außen ein Bild zu machen, zumal in so bewegter Zeit, so werden besonders die Dinge hinsichtlich der Judenfrage wohl nur von Deutschland aus zutreffend beurteilt werden können und nur von denen, die hier als Volksgenossen die Auswirkungen der bisherigen Zustände an sich selber erlebt haben. Trotzdem muß eine Information auf schriftlichem Wege gewagt werden, um zu versuchen, schwerwiegende Irrtümer und Mißverständnisse zu beseitigen. An sich könnte man überrascht sein, daß gerade die Behandlung der Judenfrage durch Deutschland im Ausland ein so ungeheures Interesse gefunden hat, während die Welt - auch die kirchliche - die in den letzten Jahren begangenen schweren Ungerechtigkeiten und Rechtsbrüche gegenüber Minderheiten, insbesondere gegenüber deutschen Minderheiten, mehr oder weniger stillschweigend hingenommen hat.
Die Judenfrage ist in Deutschland kein eigentliches Nachkriegsproblem, wenngleich sie die für die heutige Zeit charakteristische Zuspitzung erst nach dem Kriege unter der Einwirkung der deutschen Revolution von 1918 einerseits und des Versailler Vertrages andererseits erfahren hat. Weite Schichten des Volkes empfanden die Haltung mancher jüdischer Kreise im Kriege und insbesondere unmittelbar nach dem Kriege gegenüber dem Lebenskampf unseres Volkes als zweideutig oder gar als feindlich. Hinzu kam, daß die Juden seit dem Umsturz von 1918 dank ihrer guten Beziehungen zu den marxistischen Parteien eine unverhältnismäßig große Zahl von öffentlichen Ämtern und anderen Stellen errangen, die für das öffentliche Leben bedeutsam sind. (Hierbei sei eingeschaltet, daß die Parlamentsabgeordneten der marxistischen Parteien allergrößtenteils aus der Kirche ausgetreten waren und diese Parteien zu den Organisationen der Freidenker enge Beziehungen und zahlreiche Personalverbindungen besaßen.) Dazu kam weiterhin, daß die Regierungen seit 1918 die Ostgrenzen für die jüdische Einwanderung weit öffneten und zahllose kulturell minderwertige Ostjuden sich in Deutschland niederlassen konnten oder gar das deutsche Bürgerrecht erhielten. Hand in Hand damit ging das jüdische Vordringen in Wissenschaft, Presse und Literatur, in Theater und Film, während vielfach deutsche Gelehrte und Künstler in den Hintergrund gedrängt wurden.
Zur Erläuterung seien im folgenden einige Zahlen angegeben. Der Anteil der jüdischen Bevölkerung (mosaischen Bekenntnisses) im Deutschen Reich an der Gesamtbevölkerung beträgt 0,9%. Dagegen waren z. B. im Sommersemester 1932 von den Studierenden der Universitäten 4,71% Juden, in Preußen 5,76%, in Berlin allein 10%. über die Zusammensetzung der in Deutschland aus dem akademischen Studium hervorgehenden höheren Beamtenschaft fehlen z. Zt. noch vollständige Statistiken. An den einzelnen Berliner Gerichten schwanken aber die Zahlen z.B. von 3-33%, wobei der Durchschnitt weit über 10% liegt. Ähnliche Zahlen werden aus den Provinzstädten berichtet. Noch auffallender ist das Verhältnis bei den höheren Schulen Berlins; hier schwanken die Zahlen von 14-53% des Lehrkörpers. Ähnliches gilt für die Lehrstühle an den Universitäten (wo Zahlen von 30% des Lehrkörpers keine Seltenheit sind) und bei den Ärzten und Zahnärzten. Von den Intendanten der Berliner Theater sollen alle außer einem, von den sonstigen Theaterleitern 80% Juden gewesen sein. Von 234 Theaterleitern im Reiche, die von der Statistik erfaßt worden sind, waren 118 Juden, das sind 50,4%; 92 Nichtjuden, d. h. 39,3% (von 24 war die Rasse nicht festzustellen).
Hinsichtlich der Rechtsanwaltschaft liegen für das Land Preußen ziemlich genaue Zahlen vor. Danach gibt es in Preußen insgesamt 11 814 Rechtsanwälte, von denen 3515 oder 29,75% Juden sind. Für den Bezirk des Kammergerichts Berlin lauten die Zahlen 3890 - 1998 - 51,36%, für die Oberlandesgerichtsbezirke Breslau 1056 - 364 - 34,47%, Frankfurt a. M. 607 - 275 - 45,30%, der geringste Prozentsatz ist beim OLG. Celle festgestellt, dort lauten die Zahlen 822 - 84 - 10,22%. Zu bemerken ist, daß die hier als Juden aufgeführten Anwälte ganz überwiegend Juden mosaischen Bekenntnisses sind.
Die Statistiker weisen übrigens bei der Bevölkerungsstatistik darauf hin, daß die jüdische Bevölkerung einerseits ganz überwiegend in Städten, besonders in Großstädten wohnt, und andererseits bestimmte Berufe, nämlich den Handel auf der einen Seite und die geistigen Berufe auf der anderen, bevorzugt. Diese ungesunde Struktur des jüdischen Bevölkerungsteils - von einsichtigen Juden selbst erkannt - dürfte mit ein Grund der Entfremdung gegenüber dem Volke sein. In ausländischen Zeitungen ist der Behauptung einer starken Zuwanderung von Ostjuden nach Deutschland nach dem Kriege mit dem Hinweis entgegengetreten worden, daß nach der Reichsstatistik von 1910 603 811 Juden gezählt worden seien, während es nach der Statistik von 1925 nur 564 379 gewesen seien. Der Schluß, der aus diesem Vergleich gezogen wird, ist schon deshalb falsch, weil übersehen ist, daß es sich bei der Vorkriegszählung um das alte deutsche Reichsgebiet handelt, während 1925 nur die Juden auf dem Deutschland im Versailler Vertrag verbliebenen Territorium gezählt worden sind. Mit den abgetretenen Gebieten besonders im Osten hat Deutschland aber zunächst 76 112 Juden verloren. In der Tat hat die jüdische Bevölkerung Deutschlands seit dem Krieg zugenommen. Das ergibt sich aus folgenden, leider nur für das Land Preußen feststellbaren Zahlen: Im Gebiet des preußischen Staates (jeweils jetzigen Gebietumfanges) hat sich die Zahl der jüdischen Bevölkerung gegenüber der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 von 366 876 bis zum 16. Juni 1925 auf 403 969, d. h. um 37 093 oder um 10,1 v. H. vermehrt. Diese Vermehrung ist eingetreten, trotzdem in annähernd demselben Zeitraum, d. h. von 1911-1924 Juden einen Sterblichkeitsüberschuß von 18 252 aufwiesen, also überhaupt keinen natürlichen Bevölkerungszuwachs mehr hatten, sondern abnahmen. Die Zunahme der Juden in Preußen ist daher, und das wird z. B. von dem (jüdischen) Statistiker Professor Dr. Heinrich Silbergleit1 ausführlich belegt, nur durch Zuwanderung von außen zu erklären. Nach der gleichen Quelle waren von diesen 403 969 Juden am 16. Juni 1925 allein 76 387 Ausländer, davon 43 838 in Berlin, was nicht weniger als 18,63°/o der jüdischen preußischen Bevölkerung darstellt. Hiervon wieder waren 35 385 polnische Juden, von denen nahezu die Hälfte - 17 423 - in Berlin wohnte. Von den 6986 sowjetrussischen Juden wohnten in Berlin allein 5185.
Nicht nur das Bewußtsein von dem prozentualen Mißverhältnis zwischen der Gesamtzahl der Juden in Deutschland und der Zahl der von ihnen innegehabten bedeutenden Stellen förderte die Erregung im Volke; vielmehr drang im Volke die Erkenntnis durch, daß der jüdische Geist besonders in Literatur, Theater und Film christliche Religion und Sitte, Familienleben und Volkstum, schließlich alle die Bindungen untergrub, ohne die eine Erhaltung des Volkstums und des Staates nicht möglich ist. Nicht deutlich genug kann insbesondere die Bedrohung der christlichen Kultur betont werden, die sich hier unter dem Schutze der Geistesfreiheit vollzog. Schließlich muß darauf hingewiesen werden, daß zahlreiche Fälle von Korruption, die seit der Revolution von 1918 sich in Deutschland ereignet haben und an denen jüdische Persönlichkeiten in besonderem Maße beteiligt waren, erhöhte Aufmerksamkeit auf das Problem lenkten.
Auch die Kirchen mußten seit langem mit tiefem Bedauern sehen, wie der Geist der Zersetzung aller überkommenen Grundlagen des deutschen Gemeinschaftslebens Nahrung fand an einem weit verbreiteten negativen jüdischen Schrifttum. Damit soll der positive Beitrag bedeutender Juden zur deutschen Kultur nicht bestritten werden, wenngleich man davor warnen muß, ihn zu überschätzen. Gegen das Bedauern über die starke Besetzung der geistigen Berufe durch Juden wird vielfach eingewandt, daß sich in der Tatsache des Vordringens der Juden auf diesem Gebiete eben ihre geistige Überlegenheit kundtue. Richtig dürfte daran nur soviel sein, daß gewisse Begabungen beim Juden besonders ausgeprägt sind, durch die aber die hohen Prozentsätze der Juden in den angeführten Berufen nicht allein erklärt werden können. Diese verdanken sie vielmehr der nachweisbaren rücksichtslosen Ausnützung ihrer Beziehungen und der gegenseitigen Unterstützung.
All dies hat nicht nur den im Volke latent vorhandenen antisemitischen Stimmungen zum Durchbruch verholfen, sondern zwang auch den ruhiger Denkenden zu der Einsicht, daß etwas geschehen müsse zur Abwehr der unserem Volkstum je länger desto mehr drohenden Gefahr. Die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer Lösung findet sich übrigens in Deutschland auch in jüdischen Kreisen. Auf der anderen Seite hat die in dieser Abwehr zu Tage tretende Härte, die, wie so manches Andere, im Ausland nicht verstanden wird, ohne Zweifel einen wesentlichen Grund in der äußeren Lage unseres Vaterlandes. Sie ist auch ein Ergebnis der Leiden, denen das deutsche Volk nun seit beinahe 20 Jahren ohne Recht und Gerechtigkeit ausgesetzt ist. Es ist seitens der Vertreter des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes bei den ökumenischen Tagungen immer wieder eindringlich auf die Auswirkungen hingewiesen worden, welche die demütigenden Bedingungen, unter denen Deutschland durch den Versailler Frieden bis heute gehalten wird – erinnert sei an die Kriegsschuldfrage, die Reparationen, die nicht erfüllten Abrüstungsverpflichtungen –, auf die geistige Lage unseres Volkes gehabt haben. Das deutsche Volk hat all' die Jahre hindurch die ihm auferlegten Peinigungen mit großer, manchmal beinahe unfaßbarer Geduld getragen in der Hoffnung auf eine endliche bessere Gerechtigkeit. Daß der furchtbare seelische Druck, dem das Volk solchergestalt ausgesetzt war, sich irgendwie auswirken mußte, wird jedem einleuchtend sein, der die Psyche der Völker kennt. Man darf aber dabei nicht nur das Negative sehen, man muß vielmehr erkennen, daß der Antisemitismus nur die Kehrseite einer tiefen Besinnung auf deutsche Eigenart und des Willens ist, deutschen Staat und deutsches Geschick diesem Charakter entsprechend zu gestalten. Diese Entwicklung haben andere Völker schon wesentlich früher durchgemacht und haben daher schon eine viel stärkere Geschlossenheit erreicht. Vielleicht ist dies auch der Grund, warum in Deutschland eine weit geringere Assimilation der Juden eingetreten ist. Zum klaren Bewußtsein kamen solche Auffassungen besonders im Nationalsozialismus, dessen Gründer und Führer, der jetzige Reichskanzler frühzeitig aus eigenem Erleben und genauer Kenntnis des Marxismus zum Gegner des Judentums wurde, in dem er den geistigen Urheber und Führer des Marxismus sah. In der Folge knüpfte die nationalsozialistische Bewegung an die eben wiedergegebenen Stimmungen und Erkenntnisse im Volke ebenso an, wie sie sie andererseits förderte. Es muß aber davor gewarnt werden, den Antisemitismus der nationalsozialistischen Bewegung nur danach zu beurteilen, wie er sich in der Zeit ihrer Oppositionsstellung und ihres Machtkampfes zeigte. Vielmehr wird man gut daran tun, ihren Antisemitismus an den tatsächlichen, insbesondere den gesetzgeberischen Maßnahmen, die im folgenden in aller Nüchternheit dargestellt werden, zu messen.
Nachrichten über einzelne Gewaltakte gegenüber Juden in Deutschland sind der Anlaß zu einer mit entstelltem und erdichtetem Material arbeitenden Hetzpropaganda (und zur Aufforderung zum Boykott deutscher Waren!) im Ausland gewesen, deren Wirkung so stark gewesen sein muß, daß selbst kirchliche Kreise von ihr nicht unberührt geblieben sind. Die Nachrichten über diese Propaganda haben in der Seele des deutschen Volkes Erinnerungen an Vorgänge geweckt, die zu den schmerzlichsten und enttäuschendsten Erlebnissen in seiner Geschichte gehören: die Erinnerung an die auf Lügen aufgebaute Greuel-Propaganda gegen Deutschland im Weltkriege. Der Erfolg dieses neuen Feldzuges dürfte wohl auch z. T. den immer noch aus der Kriegszeit latent vorhandenen Stimmungen und Auffassungen über Deutschland und deutsche Verhältnisse zuzuschreiben sein. Die Angriffe erfolgten in dem Augenblick, wo in Deutschland neue Hoffnung alle Herzen belebte. Man vermutet als ihre Triebfeder nicht lediglich die Sorge um die Juden, sondern weitergehende politische und wirtschaftliche Tendenzen. Da bezeugt war, daß die Propaganda, die bei längerer Dauer leicht die gesamten internationalen Beziehungen in verhängnisvoller Weise hätte zerstören können, von jüdischen Kreisen im Ausland ausging oder stark gefördert wurde, so beschloß die Leitung des NSDAP, als Abwehrmaßnahme einen Boykott gegen die deutschen jüdischen Geschäftsleute durchzuführen. Bezeichnend für die Disziplin der Bevölkerung ist dabei, daß dies gelungen ist, obwohl erst im letzten Augenblick die Beschränkung des ursprünglich auf einen längeren Zeitraum bemessenen Boykotts auf einen Tag bekannt gegeben wurde. Die Angelegenheit kann als erledigt angesehen werden. Es darf nicht verkannt werden, daß gerade durch die Organisierung des Boykotts gewalttätige Ausschreitungen, wie sie bei der außerordentlich starken Erregung der Bevölkerung sonst zu befürchten gewesen wären, vermieden worden sind. (Befehl der politischen Zentralstelle der NSDAP, auf alle zu schießen, die in jüdische Geschäfte zu Plünderungszwecken eindringen).
Eine andere Maßregel hat die Einschränkung der Zahl der jüdischen Beamten in dem gesamten öffentlichen Dienst und entsprechend die Einschränkung der Zahl der jüdischen Rechtsanwälte, Patentanwälte, auch Ärzte, besonders Ärzte der Krankenkassen, zum Ziel, und stellt einen ersten Versuch einer Lösung des Judenproblems dar. Diese Maßnahme steht zum Teil im Zusammenhang mit dem allgemeinen Bestreben nach Wiederherstellung eines einheitlichen Berufsbeamtentums, dessen große Bedeutung für den Deutschen Staat nach seiner geschichtlichen Struktur betont werden muß. So sollen auch die im letzten Jahrzehnt in die öffentliche Verwaltung eingedrungenen zahlreichen Elemente ausgeschaltet werden, die nicht die nach den deutschen Vorschriften notwendige Vorbildung für ihr Amt besitzen, und ferner soll die Möglichkeit geschaffen werden, Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung zu dem neuen Staat in Widerspruch stehen, insbesondere kommunistische Beamte, zu entfernen (wie übrigens gerade in demokratischen Staaten bei dem Wechsel von Kabinetten Entfernungen von Beamten in größerem Umfange stattfinden). Wichtig ist, ergänzend darauf hinzuweisen, daß frühere Regierungen unter Billigung der jüdischen Presse nationalsozialistische Beamte wegen ihrer bloßen Zugehörigkeit zu dieser Partei aus ihrem Amt entfernt haben, ohne daß damals ein Protest christlicher Kreise erfolgt wäre. Nach Auffassung der jetzigen Regierung sind die von ihr beabsichtigten Reformen im Staat nur durchführbar, wenn ihr die Unterstützung eines geschlossen auf ihrem Boden stehenden Beamtentums zur Seite tritt.
In dem erlassenen Gesetz sind nun auch Bestimmungen enthalten, die anordnen, daß Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, in den Ruhestand versetzt werden. Dies gilt nicht für Beamte, die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte gewesen sind oder die im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben, oder deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. Weitere Ausnahmen sind zulässig. Die zur Ruhe gesetzten nicht-arischen Beamten erhalten, falls sie 10 Jahre im Dienst gewesen sind, das volle ihnen zustehende Ruhegehalt. Härten können auf dem Verwaltungswege ausgeglichen werden. Ähnliche Bestimmungen sind für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, zur Patentanwaltschaft und – für Ärzte – zur Krankenkassenpraxis getroffen, wobei allerdings für diese freien Berufe, für die eine Versorgung mit Pension auch früher nicht bestanden hat, eine Pensionszahlung an die nicht mehr Zugelassenen nicht erfolgt. Ob und wieweit hier alsbald oder später eine Milderung eintritt, kann nicht gesagt werden. Man muß sich aber klar darüber sein, daß die durch diese Bestimmungen für einzelne bedingten Nöte an der allgemeinen großen, in Deutschland herrschenden Arbeitslosigkeit, insbesondere auch unter den akademisch Gebildeten, die vielfach ohne jede Mittel und ohne jede Aussicht sind, eine Stellung zu erhalten, gemessen werden müssen. Wie groß diese Nöte sind, zeigt ein kürzlich erlassenes Reichsgesetz, in dem der Zugang zu den Hochschulen geregelt und ganz allgemein erschwert wird.
In diesem Gesetz finden sich auch Bestimmungen, die den Zugang jüdischer (nicht-arischer) Schüler zu den höheren Schulen und Universitäten regeln. Ihre Tendenz geht dahin, dasjenige zahlenmäßige Verhältnis zwischen nichtarischen Schülern und arischen Schülern für die höheren Berufe, insbesondere für die Staatsstellungen herzustellen, das sich aus dem Anteil der nichtarischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung ergibt. Kinder, bei denen ein Eltern- oder Großelternteil arischer Abstammung ist, fallen bei diesem Gesetz nicht unter den Begriff »Nichtarier«, sofern sie aus Ehen stammen, die vor Erlaß dieses Gesetzes geschlossen sind. – Auf die Volksschulen finden die Bestimmungen des Gesetzes keine Anwendung.
Über die zahlenmäßige Auswirkung der wiedergegebenen Gesetzgebung läßt sich zur Zeit noch nicht viel sagen. Es steht aber z. B. für die Rechtsanwälte im Lande Preußen so ziemlich fest, daß von 3515 jüdischen Anwälten etwa 2158, also weit mehr als die Hälfte (in Berlin allein von 1998–1203) auch in Zukunft ihren Beruf werden ausüben können. Es werden also voraussichtlich immer noch etwa 200% Juden unter den Anwälten sein, also das 20fache des jüdischen Anteils an der Gesamtbevölkerung.
Nichts Neues wird ausgesprochen, wenn darauf hingewiesen wird, daß in vielen Ländern ebenfalls eine Judenfrage vorhanden ist und daß man auch im Ausland vielfach Wege beschreitet, die praktisch der heutigen gesetzgeberischen Lösung in Deutschland wenn nicht gleichen, so doch in manchem ähneln. Das gilt z. B. von der Zulassung zu den Universitäten.
Zusammenfassend sei festgestellt, daß es sich gegenwärtig in Deutschland nicht um eine »Judenverfolgung« mit dem Ziel wirtschaftlicher und persönlicher Vernichtung handelt, vielmehr, abgesehen von dem Boykott, der als einmaliger Akt und als Abwehrmaßnahme anzusehen ist, im wesentlichen um eine gesetzliche Reduzierung des nach dem Weltkriege übermäßig gewordenen Anteils des jüdischen Elements an öffentlichen oder öffentlich bedeutsamen Stellungen. Trotz dieser Reduzierung dürfte aber nicht überall der dem Bevölkerungsverhältnis entsprechende Anteil hergestellt werden. Die Maßregel zeigt prinzipiell den Charakter einer Schutzmaßnahme zur Sicherung des deutschen Volkes. Ein Kampf gegen die jüdische Religion oder die freie Ausübung des jüdischen Kults findet überhaupt nicht statt. Mit dem Problem der Religionsfreiheit hat das Vorgehen der Regierung nicht das Geringste zu tun. Maßgebend für die gesetzlichen Bestimmungen ist vielmehr ein nationalpolitischer Gesichtspunkt. Der Begriff »nichtarische« Abstammung bedeutet die erbliche Bestimmung durch die jüdische Rasse. Im übrigen ist arisch nicht, wie vielfach behauptet wird, gleichbedeutend mit »deutsch« oder »germanisch«. Vielmehr werden, wenn man den für die Prägung des Begriffs maßgebenden Forschern folgen will, unter den Begriff wohl fast alle Völker Europa's fallen.
Wenn im Vorstehenden in verhältnismäßiger Ausführlichkeit nicht nur die Behandlung der Judenfrage, wie sie sich gegenwärtig darstellt, geschildert wurde, sondern auch versucht wurde, die Motive für die ergriffenen Maßregeln aufzuzeigen, so geschah das, um dem Ausland zunächst einmal einige Unterlagen für eine gerechte Würdigung der Lage zu geben. Dies schien besonders notwendig, weil aus der Lektüre der ausländischen Presse der Eindruck gewonnen wurde, daß dort vielfach über die tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere über die tatsächliche Regelung des Judenproblems entweder unrichtig oder unvollständig berichtet wird und weil Hetzschriften im Umlauf sind, die in geschickter Mischung von Wahrem und Unwahrem ein völlig falsches Bild von der Lage geben, und so dem Frieden unter den Völkern abträglich sind.
Es ist selbstverständlich, daß die deutschen evangelischen Kirchen, die sich an Gottes Wort gebunden wissen, jede Gewalttat und Beschimpfung gegen Volksgenossen anderer Rasse aufs schärfste verurteilen. Sie sind nicht müde geworden und werden nicht müde werden, in Wortverkündigung, Seelsorge, kirchlichem Unterricht und Kundgebungen der kirchlichen Behörden und Führer für Gottes Gebote einzutreten und gegen Haß und die aus ihm erwachsenden Taten ihre Stimme zu erheben.
Heute aber ein generelles Urteil über die staatliche Behandlung der Judenfrage seitens der Kirche abzugeben oder gar in der Öffentlichkeit hierzu das Wort zu nehmen, ist bei der Mannigfaltigkeit der zu beachtenden Zusammenhänge schwerlich schon möglich. Ist es doch schon zweifelhaft, ob und wieweit die Kirche überhaupt den Beruf hat, über die Frage generell zu urteilen, zumal bei dem dargelegten Stand der gesetzlichen Regelung. Die Dinge liegen von der Kirche aus gesehen gerade für die deutschen Verhältnisse nicht so einfach, wie manchmal im Ausland angenommen wird. In erster Linie muß es dem Staate überlassen bleiben, zu entscheiden, an welche Voraussetzungen er die Betrauung mit öffentlichen oder sonst für das nationale Leben bedeutsamen Ämtern knüpfen zu müssen glaubt. Auch muß die Kirche sich gerade in dieser Zeit, da Volk und Vaterland von starker Hand noch vor dem Sturz in den Abgrund zurückgerissen worden sind, und da es gilt, die in gegenseitige Zerfleischung verfallenen Parteien, Gruppen und Klassen erst einmal zu gemeinsamem Volkstum zusammenzuschweißen, bei ihrer Stellungnahme zu allen öffentlichen Dingen in besonderem Maße der ungeheuren Größe der Aufgabe, der außerordentlichen Schwierigkeiten und Verantwortung bewußt sein, mit denen die Staatsleitung belastet ist. Gerade diese Haltung kann ihr vom Evangelium anbefohlen sein. Den innigen Wunsch hat die Kirche natürlich – und sie hat diesem Wunsche auch mehrfach bei staatlichen Stellen Ausdruck gegeben –, daß bei Durchführung alles dessen, was die Staatsleitung zur Sicherung von Volk und Staat aus harten Notwendigkeiten heraus für erforderlich erachtet und was naturgemäß viele einzelne mit Härte trifft, jede mit der Sicherung des Vaterlandes vereinbare Milderung solcher Härten ins Auge gefaßt wird. Und die Kirche bittet Gott, daß Er in Gnaden bald die Zeit kommen lassen möge, wo in unserem Vaterlande Kampf und Härte durch Frieden und Versöhnung abgelöst werden.
Die Kirche wird sich vor allem der notleidenden Judenchristen als ihrer Glieder durch Betätigung brüderlicher Liebe anzunehmen haben. Manches ist hier schon – vielfach in der Stille – geschehen.
Es muß noch betont werden, daß die rechtliche Stellung der Judenchristen in den deutschen evangelischen Landeskirchen durch die staatliche Gesetzgebung nicht berührt wird.
Kirche und Theologie haben sich in den letzten Jahrzehnten mit der Judenfrage nicht ernst und tief genug befaßt. Was von kirchlicher Seite im In- und Auslande zu der Sache gesagt worden ist, scheint vielfach nur von humanitären Gesichtspunkten bestimmt zu sein, ohne daß eine Beziehung zum Worte Gottes erkennbar ist. Die Kirche ist hier in der gleichen Gefahr, in der sie sich gegenüber Erscheinungen wie dem Kommunismus und dem Kollektivismus befindet. Auch ihnen ist die Kirche als Kirche nur gewachsen, wenn sie aus der Tiefe des Evangeliums Grund und Kraft für ihre Haltung schöpft. Wenn daher in Zukunft in der Schwierigkeit einer Stellungnahme zum Judenproblem Wandel geschaffen werden soll, so kann dies nur dann geschehen, wenn das Problem von allen Kirchen wirklich theologisch, vom Worte Gottes her gesehen und behandelt wird.
Berlin, den 7. Juni 1933.
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