Abschrift eines Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel, Dr. Friedeburg, an die Landräte und Bürgermeister, 1. September 1930.
Sachverhalt: "In einer nationalsozialistisches Versammlung hat der Versammlungsleiter die anwesenden Staatsbürger jüdischer Konfession aufgefordert, den Saal zu verlassen und, als sie dies nicht freiwillig taten, den anwesenden überwachenden Polizisten aufgefordert, die Betreffenden aus dem Saal zu verweisen. Der Polizeibeamte ist dieser Aufforderung nachgekommen."
Scharfe Kritik des RP an dem Verhalten des Polizisten und Androhung von Disziplinarstrafen gegen Polizeibeamte im Wiederholungsfalle. "Zweifellos dient in solchen Fällen das Ansinnen an die Polizei, die jüdischen Versammlungsteilnehmer aus dem Saale zu verweisen, gar nicht irgendwelchen sachlich oder sittlich berechtigten Interessen [...], sondern entspricht dem Wunsch, dem betreffenden Bevölkerungsteil Hass und Verachtung äusserlich zu bekunden. Es kann unter keinen Umständen geduldet werden, dass sich die Polizeibeamten für die Ausübung solcher unerwünschter und verbscheuungswürdiger Bestrebungen hergeben."
Sollten künftig Versammlungsleiter derartige Forderungen enrstlich stellen, wären die Versammlungen ggf. aufzulösen. Schreiben enthält Weisung, die Staatsbürgerrechte jüdischer Mitbürger gegenüber nationalsozialistischen Ausgrenzungen zu sichern.
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