Was die wiederhergestellte Unabhängigkeit Deutschlands und der Beginn einer „neuen Ära" innenpolitisch bedeuteten, zeigte sich in der Kabinettssitzung vom 11. 71932, unmittelbar nach der Rückkehr des Reichskanzlers aus Lausanne: Das Kabinett beschließt den Staatsstreich gegen die SPD- geführte Preußen-Regie rund. Eine staatsrechtliche Begründung der vorzunehmenden Maßnahmen wird
dem Innen- und Justizminister überlassen. Den Anlass liefern dann gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten am 17. Juli, dem sog. „Altonaer Blutsonntag,"
Der Staatsstreich gegen Preußen am 20.7. 1932 aus nationalsozialistischer Sicht.
Joseph Goebbels in seinen Tagebuchaufzeichnungen:
20. Juli 1932
Alles rollt programmäßig ab. Bracht wird als Reichskommissar eingesetzt. Severing erklärt, nur der Gewalt weichen zu wollen. Ein leiser Druck mit dem Handgelenk genügt. Ausnahmezustand über Berlin-Brandenburg. Grzesinski, Weiß' und Heimannsberg verhaftet. Sie danken feige ab und werden dann wieder freigelassen. In der Reichshauptstadt bleibt alles ruhig. Man muss den Roten nur die Zähne zeigen, dann kuschen sie. SPD und Gewerkschaften rühren nicht einen Finger. Die Reichswehr steht bereit, aber braucht nicht unmittelbar einzugreifen. Wir sitzen im kleinen Kreise zusammen und stellen einen Wunschzettel auf, was Bracht nun alles tun muss...
Eben rückt die Reichswehr in die Reichshauptstadt ein. Mit Panzerwagen und Maschinengewehren. Ein wundervoller, beglückender Anblick. Die Lage ist gut. Ruhe und Ordnung gesichert. Eine unmittelbare Gefahr besteht nicht mehr.
21. Juli 1932
Alles rollt wie am Schnürchen ab. Die Roten sind beseitigt. Ihre Organisationen leisten keinen Widerstand. Das „8-Uhr-Abendblatt" verboten. Einige Polizei- und Oberpräsidenten abgesetzt. Der Generalstreik unterbunden. Es laufen zwar Gerüchte von einem bevorstehenden Reichsbanneraufstand um, aber das ist ja alles Kinderei. Die Roten haben ihre große Stunde verpasst. Die kommt nie wieder.
Goebbels, Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, München 1934, S. 132f.
1 Polizeivizepräsident von Berlin - ² Polizeikommandeur in Berlin
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