1. Das „Kabinett der Barone"
Am 1.6.1932 trat die Regierung der „nationalen Konzentration" unter Franz von Papen als Reichskanzler ihr Amt an. Von den 21 Kabinetten der Weimarer Republik war das „Kabinett der Barone" das einzige, in dem alle Ministerposten einschließlich der Leitung der Reichskanzlei neu besetzt wurden. (Bei allen Regierungsumbildungen 1919-1933 blieben mindestens 4 Minister im Amt. Dies gilt auch für die Regierung Hitler vom 30.1.1933, s. Anhang, Tab. „Reichsregierungen")
Zum Charakter des Regierungswechsels schrieb die rechtsgerichtete „Deutsche Zeitung" am 1.6.1932:
Die Regierung Papen-Schleicher steht an der Schwelle zwischen dem Zusammenbruch des demokratischen Systems und der Revolution der deutschen Erneuerung. In den nächsten Wochen und Monaten werden die Grundlagen für das neue Reich geschaffen, muss der Riss geschlossen werden, der am 9. November 1918 durch die deutsche Entwicklung gezogen wurde. Die Regierung Papen-Schleicher muss der Stunde ihr Recht geben: Das erwachende Deutschland steht bereit zum letzten entscheidenden Angriff, der wie ein Sturmwind durch Deutschland fegen wird.
Horkenbach, 1932, S. 165
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