Dokument 61: SALBUCH DES LANDGRAFEN HERMANN VON HESSEN über Güter im Amt Marburg.
Bruchstücke einer Buchhandschrift, Papier, Neuband in Halbleder, vor 1388 und 1402-1407. Aufgeschlagen: Zu Martini (11. November) fällige Zinse.
Bestand S Nr. 472.
Lit.: F. Küch, Die ältesten Salbücher des Amtes Marburg, in: ZHG 39 (1905), S. 145-258.
SALBUCH DES LANDGRAFEN HERMANN DES GELEHRTEN VON HESSEN VOR 1388 UND 1402-1407 | |
| Bruchstücke einer Buchhandschrift, Papier, folio, moderner Halblederband Best. Salbücher S 472 Lit.: F. Küch, die ältesten Salbücher des Amtes Marburg, in: ZHG 39 (1905), S. 145-258 |
Aus der Verwaltung der Landgrafen von Hessen sind - verglichen mit der Überlieferung der Klöster Fulda, Hersfeld oder auch Haina erst spät Aufzeichnungen über ihre Besitzungen und Rechte überliefert. Unter Landgraf Hermann dem Gelehrten in einer Krisenzeit der Landgrafschaft, als die äußere Gefährdung des werdenden Territorialstaats zur Zusammenfassung aller Kräfte im Inneren zwang, treten uns mit Sal- und Lehnbüchern, Rechnungen und Spezialregistern Formen des „modernen“ Verwaltungsschriftgutes in einer derart durchgebildeten Form entgegen, daß sie auf eine längere Entwicklung schließen lassen; von den Vorstufen sind uns jedoch keine Beispiele erhalten.
Das 1374 angelegte Salbuch des Amtes Marburg führt - zeitlich geordnet von Walpurgis (Mai 1) bis Ostern des Folgejahres - die Geld- und Naturaleinnahmen aus den zum Amt Marburg gehörigen Gerichten auf. Am Schluß sind die aus den Einnahmen des Amtes zu leistenden ständigen Zahlungen wie die Burglehen an die adligen Burgmannen und der Lohn für das Hofgesinde verzeichnet.
Das nur unvollständig erhaltene Marburger Salbuch von 1374 war das Handexemplar des Rentmeisters, das durch Nachträge auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten wurde. Um 1390 wurde eine Abschrift des Salbuchs angefertigt, da das ursprünglich angelegte Exemplar durch die Fortschreibungen unübersichtlich geworden war. Von dieser sind jedoch nur zwei kleinere Bruchstücke erhalten. Unter dem Rentmeister Rule von Schönbach erfolgte zwischen 1402 und 1407 eine Neuredaktion des Salbuchs; diese war, wie aus den Nachträgen zu ersehen ist, bis über die Mitte des 15. Jahrhunderts hinaus in Gebrauch. Auch sie ist uns nur unvollständig überliefert.
Zusammen mit den Urkunden zeichnen die neuen Formen des Schriftsguts, die Sal- und Lehnbücher, Rechnungen und Register, die uns im Hessen des ausgehenden 14. Jahrhunderts entgegentreten, ein vollständigeres und lebensvolleres Bild ihrer Zeit und erlauben uns die Ausbildung der werdenden Territorialstaats in den einzelnen Phasen der Auseinandersetzungen im Inneren wie mit den äußeren Gegnern zu verfolgen. H.P.L.
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