Dokument 59: LIBER DE LIBERTATIBUS LOCORUM HERSFELDENSIUM
Pergamenthandschrift, 12. Jahrhundert. Lederband in Holzdeckeln mit reichen Blindprägungen des 15. Jahrhunderts.
Aufgeschlagen: Güterverzeichnis des Klosters Hersfeld aus dem Anfang des 9Jahrhunderts, das sog. „Breviarium Sancti Lulli“.
Bestand K Nr. 244.
Lit.: Weirich, UB Hersfeld, [wie oben zu Nr. 1], S. 68ff. Nr. 38. Th.Franke, Breviarium sancti Lulli. Ein Hersfelder Güterverzeichnis aus dem 9. Jahrhundert. Faksimileausgabe, Hersfeld 1986.
LIBER DE LIBERTATIBUS LOCORUM HERSFELDENSIUM | |
| um 1150. Handschrift, Pergament, 25,3 . 16,3 cm , Lederband über Holzdeckeln mit reichen Blindprägungen des 15. Jahrhunderts. Best. Kopfare K 244 |
Lit.: Weirich, Urkundenbuch der Reichsabtei Hersfeld (wie oben zu Nr. 1) Nr. 38; Th. Franke, Breviarium sancti Lulli. Ein Hersfelder Güterverzeichnis aus dern 9. Jahrhundert. Faksimileausgabe, Hersfeld 1986.
Im 12. Jahrhundert stellten die drei in der Karolingerzeit gegründeten Reichsklöster in Hessen, Fulda, Hersfeld und Lorsch die Urkunden über ihre Besitzungen und Rechte in dickleibigen Codices zusammen. Beeinflußt wurden diese grundlegenden Inventariasationen durch ähnliche Unternehmungen der Reformklöster der Hirsauer und der Zisterzienser, die die älteren Benediktinerklöster durch ihre zeitgemäßere Frömmigkeit und „modernere“Verfassung in den Hintergrund zu drängen drohten.
In die Kopialbücher sind in der hierarchischen Ordnung des Mittelalters die päpstlichen Privilegien und königlichen Diplome sowie wichtige Urkunden sonstiger Wohltäter verzeichnet. Daneben wurden aber auch Güterverzeichnisse, Heberegister, Weihenotizen und Festlegungen von Kirchspielgrenzen aus der Zeit vom 8. bis in das 12. Jahrhundert hinauf eingetragen. Da die Aufzeichnungen aus der Karolingerzeit in den allermeisten Fällen verloren gingen, stellen die im 12. Jahrhundert zusammengestellten Kopiare oft die einzige Überlieferung für die ältere Zeit dar.
Der um 1150 angelegte Hersfelder „Liber de libertatibus locorum Hersfeldensium“ ist das älteste der im 12. Jahrhundert verfaßten Kopialbücher. Der heute nur noch als Fragment erhaltene Band ist im 15. Jahrhundert noch einmal neu gebunden worden. Er enthält neben den Urkunden der Päpste und Könige auch ein um 815 zusammengestelltes Verzeichnis der Güter des Klosters Hersfeld, das Breviarium sancti Lulli episcopi (Bl. 33v-34r); eine Neuredaktion vom Ende des 9. Jahrhunderts war die Vorlage für die Abschrift in unserem Kopialbuch; diese stellt heute die einzige erhaltene Überlieferung des Verzeichnisses dar.
Das Breviarum ist in drei Abschnitte („Tafeln“) untergliedert, in denen die Besitzungen in geographischer Ordnung aufgeführt sind. An erster Stelle stehen die königlichen Schenkungen an Kloster Hersfeld, die - nach dem Vergleich mit den erhaltenen Urkunden - bis zum Jahre 802 gehen. Auf diese folgen die Schenkungen Privater an (Erz-)Bischof Lull vor der Übertragung des Klosters an König Karl im Jahre 775 mit Nachträgen bis 786, dem Todesjahr Lulls. An dritter Stelle stehen die Schenkungen an Kloster Hersfeld nach 775; dieser Abschnitt ist vor 815 abgeschlossen worden, da die in Ausfertigung erhaltenen Urkunden von 815 und 835 nicht mehr aufgenommen sind.
Am Anfang des 1. und 2. Abschnittes sind die Besitzungen in Hersfeld selbst verzeichnet, es folgt die Angabe des Besitzes in den einzelnen Orten nach „Hufen“ und „Mansen“ mit der - fehlerhaften - Summe der Hufen und Mansen des jeweiligen Abschnitts; am Schluß steht die - ebenfalls fehlerhafte - Gesamtzahl der Hufen und Mansen des Verzeichnisses mit der Zahl der im Kloster lebenden Brüder. Das Breviarium s. Lulli ist zusammen mit den Summarien des Codex Eberhardi aus Kloster Fulda, die ebenfalls nach Vorlagen des 9. Jahrhunderts im 12. Jahrhundert neu zusammengestellt wurden, eine der wichtigsten Quellen zur Geschichte von Hessen und Thüringen in der Karolingerzeit. H.P.L.
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