Dokument 54b: SIEGEL DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT
Ovaler Stempel, Messing, 55 : 49 mm, 1734.
Im Siegelfeld Brustbild des hLValentin mit einem Kranken auf einer Wolke über den Buchstaben A(dolphus) A(bbas) P(rinceps) F(uldensis) und dem gekrönten Wappen des Fürstabts, Beischrift:
S(anctus) VALENTIN(us) EP(iscopus). - Umschrift: SIGILL(UM): FACULTAT(IS): MEDICAE: FULD(ENSIS): MDCCXXXIV.
Bestand Slg. 5: Siegelstempel IA Nr. 62.
Lit.: Polley [wie zu Nr. 52J, S. 54 Nr. 69.
SIEGEL DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT | |
| Ovaler Stempel, Messing, 55 : 49 mm, 1734. Im Siegelfeld Brustbild des hl.Valentin mit einem Kranken auf einer Wolke über den Buchstaben A(dolphus) A(bbas) P(rinceps) F(uldensis) und dem gckrönten Wappen des Fürstabts, Beischrift: S(anctus) VALENTIN(us) EP(iscopus). - Umschrift: SIG1LL(UM): FACULTAT(IS): MEDICAE: FULD(ENSIS): MDCCXXXIV. Bestand Slg. 5: Siegelstcmpcl IA Nr. 62. Lit.: Polley [wie zu Nr. 52], S. 54 Nr. 69. |
Der Lehr- und Forschungsbetrieb der Universität Fulda spielte sich innerhalb der vier Fakultäten ab. Wie an anderen Universitäten der damaligen Zeit mußte auch in Fulda jeder Student, ehe er das Studium in den sogenannten höheren Fakultäten (Theologie, Jurisprudenz und Medizin) aufnehmen konnte, bestimmte philosophische Kurse absolvieren. Für den Erwerb eines akademischen Grades in der Theologie und der Medizin war der philosophische Magistergrad Voraussetzung. Deshalb erfolgten die meisten Immatrikulationen in der Philosophischen Fakultät, zu der auch die beiden obersten Klassen des Gymnasiums, Poetik und Rhetorik, zählten. Der Fakultätenwechsel wurde im Matrikelbuch nicht vermerkt.
Das Studium in der Philosophischen Fakultät, das auf den Lehrstühlen für Dialektik und Logik, für Physik, Ethik und Metaphysik und für Mathematik beruhte, also auch naturwissenschaftliche Fächer einbezog, konnte nach vorausgegangenem Baccalaureat mit dem Grad des Magister Artium oder Philosophiae abgeschlossen werden.
Die Theologische Fakultät, an der Dogmatik, Kontrovers- und Moraltheologie und Hebräisch und nach den Statuten von 1777 auch Bibelexegese und Kirchengeschichte gelehrt wurden, konnte die akademischen Grade des Baccalaureats, darauf des Lizentiats und darauf des feierlicheren Doktorats verleihen.
Die Juristische Fakultät, an der über römisches und kanonisches Recht, Reichsstaatsrecht, Völkerrecht, Lehnrecht und seit 1777 auch über die geschichtliche Entwicklung dieser Fächer gelesen wurde, konnte das Lizentiat und darauf das feierlichere Doktorat verleihen.
Das gleiche Recht hatte auch die Medizinische Fakultät, die 1734 Lehrstühle für Physiologie (mit Botanik und Chemie), für Pathologie ( mit Anatomie ) und für Therapeutik erhalten hatte und später auch Unterricht in Chirurgie, Geburtshilfe und Pharmazie erteilte. R.P.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.