Dokument 48: STATUTEN DER UNIVERSITÄT MARBURG
Papier, Pappband der Zeit, mit handschriftlichen und gedruckten Statuten, 16. Jahrhundert. Aufgeschlagen: Reformation und Ordnung der Universität zu Marburg von 1560. Druck, auf der letzten Seite die unter Papierdecke aufgedruckten Siegel der Landgrafen Philipp d.Gr. und Wilhelm.
Bestand 305a A I,3.
Lit.: H. G. Gundel, Die Statuten der Universität Marburg von 1560, in: Academia Marburgensis I (1977), S. 111-179.
STATUTEN DER UNIVERSITÄT MARBURG | |
| Papier, Pappband der Zeit, mit handschriftlichen und gedruckten Statuten, 16. Jahrhundert. Aufgeschlagen: Reformation und Ordnung der Universität zu Marburg von 1560. Druck, auf der letzten Seite die unter Papierdecke aufgedruckten Siegel der Landgrafen Philipp d. Gr. und Wilhelm. alte Sign.: Best. 305a, A, I, 3. Edition: H. G. Gundel, Die Statuten der Universität Marburg von 1560, in: Academia Marburgenis, Bd. 1 (1977), S. 111-179. |
Die aufgeschlagenenen Statuten von 1560 haben Gesetzeskraft nicht erlangt, sind aber einflußreich gewesen für die Weiterentwicklung der Universitätsverfassung. Vorausgegangen waren Statuten von 1529, die sich offenbar vor allem für die Ausformulierung der Pflichten von Studenten und Professoren als verbeserungsbedürftig erwiesen. Die neuen „Reformierten Statuten der Universität vom 14. Januar 1564“, 1565 gedruckt als „Reformation und Ordnung“, enthalten zusätzlich eine neue Satzung der Wirtschaftsverfassung der Universität.
Der Band, wohl nach 1575 zusammengestellt, enthält die deutsche Fassung der Statuten von 1560, eine lateinische Fassung liegt in der Universitätsbibliothek Giessen. Daneben findet sich hier anderes Schriftgut von grundsätzlicher Bedeutung für die Universitätsverwaltung, etwa die Stipendiatenordnung. I.A.
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