Dokument 34: DIE ZWÖLF ARTIKEL DER BAUERN
Zeitgenössischer Druck der Ende 1525 von Seb. Lotzer und Chr.Schappeler aufgestellten Artikelforderungen der schwäbischen Bauernhaufen.
Bestand 3 Nr. 190.
Lit.: G. Vogler, Der revolutionäre Gehalt und die räumliche Verbreitung der oberschwäbischen zwölf Artikel, in: HZ Beiheft N.F. 4 (1975), S. 206-231.
DIE ZWÖLF ARTIKEL DER BAUERNSCHAFT | |
| „Die Grundtlichen vnd rechten haubt Artickell aller Bawrschafft vnnd Weltlichen Oberkeyten, von welchen sie sich beschwert vermeynen. Bawrschafft“. [Erfurt: Wolfgang Stürmer 1525] 4°, 4 Bll. Bestand 3 Nr.190 Druck: A. Götze, Die zwölf Artikel der Bauern. Kritisch herausgegeben, in: Historische Vierteljahrsschrift 5, 1902, S. 1-13 Lit.: P. Blickle, Die zwölf Artikel der oberschwäbischen Bauern, in: P. Blickle (Hg.), Der deutsche Bauernkrieg von 1525, Darmstadt 1985, S. 360-385 |
Die „Zwölf Artikel der Bauernschaft“ sind Beschwerdeschrift, Reformprogramm und politische Flugschrift in einem. In ihnen verbinden sich Forderungen nach kirchlichen und sozialen Reformen: freie Wahl der Pfarrer und ihre Verpflichtung auf die Predigt des reinen Evangeliums (d. h. auf die Lehre Luthers) Abschaffung der Leibeigenschaft, Verringerung der Abgaben und Dienste, freies Jagen und Fischen.
Formuliert wurden die Zwölf Artikel im Februar 1525 nach den Wünschen der oberschwäbischen Bauern von dem Memminger Pfarrer Lorenz Schappeler und dem Kürschner Sebastian Lotzer, die sie sogleich zum Druck brachten. Innerhalb weniger Wochen folgten zahlreiche Nachdrucke. Die Forschung hat insgesamt 25 verschiedene Druckfassungen aus 15 Druckorten festgestellt. Die weite Verbreitung der Schrift bezeugt die Bedeutung, die sie in kürzester Zeit gewann. Überall wurde sie zum Manifest der aufständischen Bauern.
Das Marburger Exemplar gehört zu den selteneren Drucken. Nur in den Bibliotheken von Göttingen und Kopenhagen sind zwei weitere nachgewiesen. Sie stammen aus der Werkstatt des Erfurter Druckers Hans Stürmer, der den Straßburger Erstdruck als unmittelbare Vorlage benutzt hat. Es ist wahrscheinlich, daß Landgraf Philipp selbst oder seine Räte sich die Flugschrift zu Informationszwecken beschafft haben, vermutlich schon im April oder Mai 1525. In dieser Zeit häuften sich die Nachrichten, däß Städte, Ritter oder sogar Fürsten wie der Graf von Henneberg oder der Fürstabt von Fulda auf die Zwölf Artikel geschworen hatten und damit in die Bruderschaft der aufständischen Bauern eingetreten waren. Jedenfalls ist der Druck mit anderen Papieren, darunter einer handschriftlichen Liste derjenigen, die die Zwölf Artikel anerkannt hatten, in der landgräflicher Kanzlei zu den bei der Niederwerfung des Bauernaufstandes entstandenen Akten genommen worden und immer dort verblieben. Mit diesen Akten ist er später ins Regierungsarchiv Kassel und schließlich ins Staatsarchiv Marburg gelangt. F.W.
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