Dokument 31: ABLASSBRIEF DES ERZBISCHOFS ALBRECHT VON MAINZ
ausgestellt auf den Fritzlarer Schöffen Cyriacus hing und dessen Ehefrau Eila. Gedrucktes Formular auf Pergament mit handschriftlichen Eintragungen.
Urkunden Stift Fritzlar, 1517 Mai 20.
Lit.: Fritz Wolff, Luther in Marburg [Katalog zur Austellung des Hess. Staatsarchivs Marburg anläßlich des 500. Geburtstages von Martin Luther, 21. 10. - 1. 12. 1983 / Marburger Reihe 19, 1983], S. 9.
ABLASSBRIEF DES ERZBISCHOFS ALBRECHT VON MAINZ | |
Ausgestellt auf den Fritzlarer Schöffen Cyriacus Iring und dessen Ehefrau Eila. |
Der unmittelbare Anlaß für Luthers 95 Thesen und damit das auslösende Ereignis für die Reformation war der Ablaßhandel des Erzbischofs Albrecht von Mainz. Ablaß ist ursprünglich die Minderung oder der Erlaß öffentlicher, zeitlich befristeter Kirchenstrafen, bei denen eine Bußleistung gefordert war. Seit dem Spätmittelalter war es möglich, die Bußleistung durch eine Geldzahlung für fromme Zwecke abzulösen. Damit wurde der Ablaß zu einem Instrument der päpstlichen Finanzpolitik. Als solches wurde er im Zusanmenspiel zwischen der Kurie und Erzbischof Albrecht eingesetzt. Albrecht ließ in seinen Erzdiözesen Mainz und Magdeburg den päpstlichen St. Peters-Ablaß verkünden; von den Erlösen durfte er die Hälfte zur Tilgung der Kredite, die er zur Erlangung seiner geistlichen Würden bei den Fugger in Augsburg aufgenommen hatte, behalten, die andere Hälfte ging nach Rom, um dort den Bau der Peterskirche zu finanzieren.
Bei der Vermarktung des Ablasses, von der in der Tat gesprochen werden kann, wurde eine Absatzstrategie entwickelt, die sich auch des modernen Mediums des Druckes bediente. Der Beicht- oder Ablaßbrief war nicht mehr eine individuell angefertigte und ausgestellt Urkunde wie z. B. die für das Kloster Ahnaberg 1336 (Nr. 17 in Vitrine 4), sondern ein schmuckloser Massenartikel, ein Kleindruck auf schlechtem Pergament mit einheitlichem Formular, in das nur noch der Name des Erwerbers eingetragen werden mußte.
Von den Ablaßzetteln des St. Peters-Ablasses sind nur wenige erhalten, obgleich sie in unglaublicher Menge verkauft wurden. Die Auflagenhöhe für Mainz ist nicht bekannt, aber für die viel kleinere Diözese Utrecht wird sie mit ca. 20.000 angenommen. Da fast alle Exemplare in private Hand gelangten und vor allem in den bald danach reformierten Gebieten nicht als Aufbewahrungswürdig galten, sind nur ganz wenige davon erhalten, meist nur als Fragment, das für Bucheinbände verwendet worden war. Vollständig erhaltene wie das hier gezeigte sind sehr selten. Es stimmt im Formular, aber nicht im Druckort mit zwei anderen bekannten Exemplaren (in der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel und im Stadtarchiv Mühlhausen) überein. F.W.
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