Dokument 15
Verfügung an die Verleger der nationalsozialistischen Tageszeitungen „Rheinwacht“, Wiesbaden und des „Frankfurter Volksblatts“, Frankfurt betr. Verbot der Zeitungen
Urheber
Oberpräsident der preußischen Provinz Hessen-Nassau in Kassel
Datum
13.12.1930
Bestand/Sign.
HStAM 165 -3874, Bl. 4-5
Verfügung des Oberpräsidenten an die Verleger der Zeitungen "Rheinwacht" und "Frankfurter Volksblatt" betreffend das Verbot dieser Zeitungen für die Dauer von 4 Wochen, aufgrund mehrfachen Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutze der Republik im Artikel "Blut" der Ausgabe vom 9.12.1930. Es werden sämtliche Vergehen aufgezählt, ua. auch der Aufruf zu Gewalt gegen politische Gegner.
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