Dokument 29
Kriminalpolizeistelle Kassel an den Landrat Marburg: Strafbare Handlungen poln. Zivilarbeiter, „insbesondere auf sittlichem Gebiet“, sind nicht der Staatsanwaltschaft, sondern unmittelbar der zuständigen Staatspolizeistelle vorzulegen
Urheber
Datum
09.11.1940
Bestand/Sign.
180 Marburg 3567
Bearbeiter: Tc — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=244
—
URL dieser Ausstellung: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?exp=63
© 2024 DigAM - digitales archiv marburg /
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.