Wie viele andere Fürsten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation schließt auch der Fürst von Waldeck Subsidienverträge ab. Hier der Vertrag mit England aus dem Jahr 1776.
Auszug aus dem Subsidienvertrag Englands mit Waldeck vom 20.04.1776
1. Der Durchlauchtigste Fürst [Friedrich von Waldeck] tritt Seiner Britannischen Majestät ein Korps von 670 Mann Infanterie ab, das zur vollständigen Verfügung des Königs von Großbritannien stehen wird zwecks Verwendung in seinem Dienst in Europa und Nordamerika, auf gleicher Basis wie die anderen deutschen Truppen [...].
2. Der Durchlauchtigste Fürst verpflichtet sich, das Korps vollständig auszurüsten, so daß es am 6. Mai d.J. oder später marschbereit ist. Es wird am Einschiffungsort von dem Beauftragten Seiner Britannischen Majestät besichtigt werden.
3. Der Durchlauchtigste Fürst verpflichtet sich, die jährliche notwendig werdenden Rekruten zu liefern. Sie werden dem Beauftragten Seiner Britannischen Majestät fertig ausgebildet und vollständig ausgerüstet übergeben werden. Seine Hoheit wird alles in seinen Kräften Stehende tun, daß alles zu der von Seiner Majestät festgesetzten Zeit am Einschiffungshafen eintrifft [...].
7. Der König gewährt dem Korps den ordentlichen und außerordentlichen Sold sowie alle Zuwendungen an Futter, Verpflegung, Winterquartieren, Erfrischungen etc., wie sie die Königlichen Truppen erhalten. [...] Die Kranken und Verwundeten des Korps werden in den Königlichen Lazaretten versorgt und in dieser Hinsicht wie die Truppen Seiner Britannischen Majestät behandelt werden. Die nicht mehr dienstfähigen Verwundeten werden nach Europa gebracht, in einem Weserhafen ausgeschifft und auf Kosten des Königs in ihre Heimat zurückgeschickt werden.
8. Als Aushebungsgebühr werden Seiner Hoheit für jeden Infanteristen und Kanonier 30 Taler gezahlt [...].
9. Wie üblich werden drei Verwundete für einen getöteten Mann gerechnet. Ein Gefallener wird entsprechend der Aushebungsgebühr vergütet. Sollte eine Kompanie des Korps ganz oder teilweise aufgerieben werden [...], so wird Seine Majestät die Kosten für die notwendige Ersatzmannschaften zahlen [...].
13. Seine Britannische Majestät gewährt den durchlauchtigsten Fürsten während der ganzen Zeit, wo das Korps im Sold Seiner Majestät steht, eine jährliche Subsidie von 25.050 Talern.
StAM Best. 118 a Waldeck Nr. 949
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.