Die Kontrolle über die Einhaltung der Kleiderordnung fällt besonders in den hessischen Gebieten schwer, die außerhalb Hessens liegen, wie hier in Schaumburg. Der Verstoß gegen die Kleiderordnung bei einer Hochzeit wird von den Behörden streng verfolgt.
Acta die Übertretung der Kleider Ordnung in der Grafschaft Schaumburg betreffend 1775
Durchlauchtigster Fürst
Gnädigster Fürst, Landgraf und Herr
Ew. Hochfürstliche Durchlaucht geruhen gnädigst, Sich von mir in tiefester Unterthänigkeit fürtragen zu laßen, wasgestalten ich mich mit der Dorothea Mumzen verehliget und den Hochzeits Tag auf hiesigen Rath=Hause nach bürgerlicher Arth in geziemenden Wohlstande auch Landes Ordnungen gemäß celebriret und vollenzogen habe. Meine derozeitige Brauth und nun mehrige Frau, hat dermahlen, nicht über Standes mäßig, sondern wie es den Bürgerlichen Stande zukomt, sich auf diesen vorberegten Hochzeits Tag sich geziemet gekleidet, und ein Cammisohl und Rock von Chagrin angehabt und getragen. Bey Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht gnädigst gesetzte Policey-Commission dahier in Rinteln bin ich wieder alles Verhoffen dem ohngeachtet den 10. dieses vorgefordert, und als ich daselbst schuldigster maßen erschienen, ist mir wieder alles Verhoffen von daher angedeutet worden, daß ich diese vorgeregte meiner nun mehrigen Frauen Kleidung aufs Rath-Hauß hieselbst binnen dreyen Tagen als confisciret einliefern solte.
Nun weiß ich mich auch wohl zu bescheiden, daß ein jeder, so gegen die gnädigste ins Land ergangene Verordnungen angehet, der darin gesetzten Straafen sich unterwerfen muß; allein ich hoffe nicht, daß ich oder meine jetztige Frau im geringsten gegen die Landes Ordnungen, so wegen der Kleidung ergangen, pecciret und gesündiget habe, angesehen meiner Frau diese Kleidungs-Stücke von dem hiesigen Kaufmann Meyer aus genommen hat, welcher ihr solche sehr angepriesen, mithin selbige so wenig als ich gewußt, ob gedachter Chagrin in dem Heßischen oder außerhalb Landes fabriciret ist. Gleich wie ich und meine Frau nun auf diese Arth gantz unverschuldeterweise, da wir in geringsten nicht wieder Ew. Hochfürstliche Durchlaucht gnädigst emanirten Kleiderordnung angegangen, sondern als es bürgerlich und ordentlich uns betragen und gekleidet haben, dennoch (sothane) Kleidung herrausgeben müßen; alß gelanget auch an Ew. Hochfürstl. Durchlaucht meine unterthänigste Bitte, vorwaltenden Umständen nach an dero dahier in Rinteln gnädigst bestelten Policey-Commission den huldreichsten Befehl ergehen zu laßen, daß selbige mich und meine Frau von aller Strafe und Einlieferung des Cammisohls und Rocks auch deren Confiscirung, frey und loßsprechen müße, zu welcher unterthänigsten zuversichtlich in tiefester Devotion ersterbe
Durchlauchtigster Fürst
Ew. Hochfürstl. Durchlaucht
unterthänigst treu gehorsamster
Friedrich Wilhelm Hormann
Bürger und Huttmacher in Rinteln
M. E. Cashelmann jun. concepit
Extract
Raths Protocolli d.d. Caßell den 23. May 1775
StAM Best. 5. Hessischer Geheimer Rat Nr. 840
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