Der Frankenberger Advokat und Prokurator am Hofgericht in Marburg, ab 1585 Schreiber des peinlichen Halsgerichts in Hessen-Marburg, Abraham Saur, verfasste eine Schrift, die sich weniger mit der Frage beschäftigte, ob es Hexen gebe oder nicht, sondern ob ihr Wirken real sei, da es meist auf Einbildung und Täuschung beruhe. Diese gingen auf den Einfluss des Teufels auf die Menschen zurück, der aber nur mithilfe Gottes wirken könne. Gott erlaube ihm dies möglicherweise aus drei Gründen: er wolle die Gläubigen prüfen, die Bösen strafen oder insgesamt die Christen durch bedrohliche Ereignisse zu mehr Gottesfurcht anhalten. Tatsächlich spricht sich Saur für ein Vorgehen gegen die Hexen auch mittels der Folter aus, um die Geständnisse ihrer Taten zu erlangen.
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