Nach der bürgerlichen Gleichstellung der Juden während des Königreichss Westphalen konnte Kurhessen das Rad nicht vollends zurückdrehen und räumte den Juden eine bessere Rechtsstellung ein. So sollten ihnen alle „Nahrungszweige“, also auch Handwerk und Landwirtschaft, offenstehen. Diese Rechte wurden jedoch nicht allen Juden gewährt: Der den Kleinsthandel (sog. Nothandel) treibenden jüdischen Unterschicht wurden sie versagt; ihnen konnten nur Schutz- und Toleranzscheine verliehen werden, sie durften auch nicht heiraten.
Der kurhessische Staat schuf damit eine Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb der Judenschaft, deren Aktivitäten engmaschig kontrolliert wurden.
Diese Bestimmungen fanden zunächst keine Anwendung in den Provinzen Fulda, Hanau und Schaumburg, hier bestanden also die alten Verhältnisse fort.
Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und sonstigen allgemeinen Verfügungen für die kurhessischen Staaten, Bd. 1, 1813-1816; HStAM, Best. Slg. 9
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.