1527 Aug. 30 Landgräflicher Befehl, durch das ganze Land Gotteskasten aufzurichten.
Er hat verschienen tagen [ ... ] Adamum Crafft [Adam Krafft] von Fulda bei euch haben umbherreiten und under andern befehlen lassen, zu erhaltung der armen gemeine casten ufzurichten.
Da sie sich nachlässig zeigten, ist nochmals sein Befehl, daß allenthalben
in stetten und dörfern im ampt bei euch gemeine casten ufgericht, das gelt so bisanher zum bau gefallen, auch calendbruderschaften ... [unleserlich] vigil, seelmessgelt und ander dergleichen kirchengefell, der in gemein 5 Männer vorzusetzen und
also durch sie die almusen hausarm menschen, bedürftigen gebrechlichen Leuten ausgericht werden. Solch Almosen wird sich durch frommer Leute mitsteuer täglich mehren. Der Landgraf erwartet bis Michaelis euwer widerantwort, wie viel dieser kirchengefell in summa bei euch in casten kommen. [ ... ]
Cassel, freitag nach Bartholomai 1527. 1)
1) Der Schultheiß zu Felsberg Melchior Ruesser teilt daraufhin am Montag Michaelis 1527 (Sept. 301 mit, dass der dortige Kasten 17 11. 1'/2 Albus Ein-nahmen an Geld hat, von denen der Orgelmacher in Kassel und seine Frau eine Leibrente von 411. 11/2 Ort für eine Orgel erhalten, dazu kommen 7 Viertel 4 Matzen Korn, 101/2 Pfd. Wachs und 2 graue Tücher, die bisher Bürgermeister und Rat den Armen gegeben, künftig aber die Kastenmeister austeilen sollen. (22 a 8, 9. Ausf.)
Der Rentmeister zu Ziegenhain Told Großmann überschickt am 4. Okt. 1527, was ide kirche in E.F.G. ampt Ziegenhain summarie fallen hat (22 a 8, 29, Ausl.) Der Pfarrer, der Amtmann Caspar Trott, Bürgermeister und Rat zu Sontra überschicken Donnerstag nach Severi 1527 [Okt. 24] mit%inverschlossen zetteln, wie fiel in der stat Suntra und im ambte jerlichel die gemein kasten ertragen mogen. Sie bitten auch die Zinsen von etlichen von ihren Vorfahren gestifteten Lehen, die noch bis anher die curtisan in possession haben und noch nie kein residenz gehalten, in den Kasten legen zu dürfen (22 a 9, 27, Ausf. — Sohm 63.). Auch der Schultheiß zu Schwarzenborn übersendet in einem undatierten Schreiben das Verzeichnis der Kirchengüter und bittet 40f1. die ein Knecht vor Jahren als er zu Sancte Jacob gingk, der Kirchen gestiftet hat, den Verwandten zurückzugeben, da er` verschollen ist (17 e Schwarzenborn Ausf.). Pfarrer, Rentmeister, Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Homberg berichten Donnerstag nach Remigif 1527 [Okt. 3] dem Landgrafen, was die Zünfte in den casten bracht und was sie zu behalten vermeinen zu iren feltlagern, herzuchten und gezelten usw. Es erhalten sich auch etzliche irtum und geprechen mit den casten uf dem lande zu setzen, die wir auf das forderlichste auch strecken und die casten ufrichten wollen. (22 a Ausf. — Sohm 62).
Darmstadt, nicht feststellbar, Köhler, Z. Hist. Theol. 37 (1867) 246 f. Sohm 59, 61.
Franz, Günther, Urkundliche Quellen zur hessischen Reformationsgeschichte, 2. Bd., 1525-1547, Marburg 1954, S. 42, Nr. 63
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