Dokument 5
Stellungnahme Walter Schmidts zu seiner Beteiligung an den „Euthanasie“-Morden, 28. März 1947
Urheber
Walter Schmidt
Datum
28.03.1947
Bestand/Inventar
HStAM 251 Ziegenhain Nr. 1660 Bl. 7
Ähnlich wie auch andere an den „Euthanasie“-Verbrechen beteiligte Täter rechtfertigte Schmidt seine Mordtaten damit, dass er strikt nach Gesetz und Befehl, im Dienste der wissenschaftlichen Forschung sowie im Sinne einer legitimen Sterbehilfe für Schwerkranke und Sterbende gehandelt habe. Ein Unrechtsbewusstsein fehlt vollständig: „Ich handelte daher nur auf Grund eines ordnungsgemässen Gesetzes. […] Weigerung kam auf Grund meines Gehorsams gegenüber meinem Pflichtgefühl nicht in Frage. Ein Verbrechen sah ich in der Erlösung von Schmerz bei unheilbar schwer leidenden sterbenden Idioten, die das Euthanasie-Gesetz ermöglichte, nicht, zumal Kriegslage und Notwendigkeit ein solches Gesetz begründeten.“
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